Fluggastrechte

Wussten Sie, dass schon bei einer Flugankunftsverspätung von 3 Stunden pro Fluggast Ausgleichsansprüche in Höhe von bis zu 600 Euro möglich sind. Völlig unabhängig, ob Billigairline oder Premiumflieger gebucht wurde.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. „Fluggastrichtlinie“) wird noch immer stiefmütterlich betrachtet und ist vielen Flugreisenden nicht weiter bekannt.

Ebenso müssen Sie mitunter nicht jede Flugzeitenänderung hinnehmen. Auch Stornokosten bei Nichtantritt eines Fluges sollten überprüft werden.

Letztendlich kommt leider nicht jedes Gepäckstück dort an, wo es ankommen sollte. U.a. das Montrealer Übereinkommen beinhaltet hier Ansprüche für Fluggäste.

Festzustellen ist, dass nahezu sämtliche Airlines nicht mit dem Respekt mit Fluggästen kommunizieren, welcher angebracht wäre.

Mit meiner Unterstützung bringe ich Sie zu ihrem Ziel.